Unteraussteller 245,00 €
Ausstellereintrag/Internet mit Link 90,00 €
5% Frühbuchungsrabatt bis 31. Oktober 2010
Er bezieht sich auf die zur Verfügung gestellte Hallenfläche
ohne Trennwände, die Konzeption, Organisation
und techn. Betreuung. Mindeststandgröße: 9 qm
Der Veranstalter ist berechtigt, die reservierte Standfläche
anderweitig zu vergeben, wenn die Standmiete nicht bis 20
Tage vor Messebeginn auf dem Konto des Veranstalters
eingegangen ist.
3.2 Stromanschlussgebühr pauschal: 115 €
bis 3 KW inklusive verbrauchte Einheiten.
3.3 Werbekostenanteil je nach Standgröße
bis 12 qm Standfläche 300,00 €
bis 24 qm Standfläche 550,00 €
über 24 qm Standfläche 600,00 €
für Maßnahmen zur Besucherwerbung wie Plakatierung
mit Großflächenplakaten, Funkspots bei Localsendern, TV
Augsburg aktuell, Anzeigen und Sonderveröffentlichungen
in der "Augsburger Allgemeinen", der "Stadtzeitung",
dem" Augsburg Journal" , überregionale Werbung und
der einschlägigen Fachpresse.
Alle Preise zuzüglich gesetzl. Mehrwertsteuer
4. Fertigstand
Wird die leihweise Überlassung eines Systemstandes
gewünscht, ist ein Angebotswunsch dafür auf dem
Anmeldeformular entsprechend anzukreuzen. Eine
individuelle Standanfertigung ist nach rechtzeitiger
Absprache möglich.
Der Standbau erfolgt durch MESSE SYSTEM SERVICE, 86420 Diedorf.
5. Auf- und Abbauzeiten
Aufbau: Mittwoch, den 09.02.11 von 07.00 - 20.00 Uhr nur Selbstbauer
Donnerstag, den 10.02.11 von 07.00 - 20.00 Uhr
Freitag, den 11.02.11 von 08.00 - 09.00 Uhr
Abbau: Sonntag nach Messeschluss von 18.00 - 22.00 Uhr
Montag, den 14.02.11 von 08.00 - 14.00 Uhr
Zurückgelassene Gegenstände werden zu Lasten des Ausstellers entfernt.
6. Zahlungsbedingungen/Rücktritt
Die in der Zulassung/Rechnung genannten Zahlungstermine
sind einzuhalten. Die vorherige und volle
Bezahlung der Rechnungsbeträge (ohne jeden Abzug) ist
Voraussetzung für den Bezug der Ausstellungsfläche.
Bei Rücktritt bis zu 4 Wochen vor Beginn der Ausstellung
werden für die entstandenen Unkosten sowie als
Abstandssumme 25 % der Standmiete in Rechnung
gestellt. Erfolgt der Rücktritt später, wird die volle Standmiete zur Zahlung fällig.
7. Katalog und Verzeichnis/Internet
In den Ausstellungskatalog werden sämtliche Aussteller
und angemeldete Mitaussteller kostenpflichtig ins
Ausstellerverzeichnis aufgenommen.
8. Verbrennungsmotoren
Verbrennungsmotoren dürfen in den Hallen nicht in Betrieb
vorgeführt werden. Kraftstoffe dürfen nicht am Stand bzw.
Messehalle gelagert werden. Der Tankinhalt von Fahrzeugen
ist auf das Ein- und Ausfahren notwendige Maß
zu reduzieren. Der Treibstofftank ist abzuschließen.
Die Batterie ist abzuklemmen.
9. Besucherregelung/Eintritt
Die Veranstaltung ist jedermann zugänglich
. Eintritt frei.
11 Gerichtsstand
Gerichtsstand Augsburg